Die traditionelle Häuptlingsherrschaft im Tschad

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Die traditionelle Häuptlingschaft die in der tschadischen Rechtsliteratur nur unzureichend behandelt wird ist jedoch eine von der Verfassung anerkannte Institution. Dieses Überbleibsel der vorkolonialen Staaten das sich mit dem politischen Leben entwickelt wurde als Hilfskraft der Kolonialmacht in Form von Vasallenstaaten mit unklaren Umrissen beibehalten bevor es zu einem Mitarbeiter der Verwaltung (1989) und dann zum Garanten der Sitten und Gebräuche (1996) wurde. Als Republikaner leidet sie leider unter den Inkohärenzen der nationalen Integrationspolitik eines im Entstehen begriffenen Staates. Da sie sowohl eine Legitimationsquelle für den Staat als auch ein Handicap für seinen Aufbau darstellt ist sie angesichts ihrer Besonderheiten besser im Rahmen einer Föderation aufgehoben. Die Verwaltungsorganisation (Dekonzentration und Dezentralisierung) in die sie eingebettet ist hat es leider nicht geschafft die Schwierigkeiten einer institutionellen Dichotomie zu überwinden die durch das politische Zögern über das Schicksal einer Institution die immer stärker im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist erzwungen wurde. Da sie allen Widrigkeiten widerstand hat sie sich als politisch unumgängliche Verwaltungsinstitution etabliert.
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