Die Übernahme des Gesellschaftsvermögens bei der KG/OHG durch einen Gesellschafter


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Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wirtschaftsrecht Note: gut (14 Punkte) Universität Bayreuth (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) Veranstaltung: Seminar zur Vertragsgestaltung Sprache: Deutsch Abstract: Voraussetzung für das Bestehen einer Personengesellschaft ist - begriffsnotwendig - eine Mehrheit von Personen. Würde sich nunmehr der Personenbestand infolge besonderer Umstände bis auf einen Gesellschafter vermindern so hätte dies notwendigerweise das Ende der Gesellschaft zur Folge da es eine Einmanngesellschaft unter den Personengesellschaften nicht gibt. In einem derart gelagerten Fall müsste die Gesellschaft aufgelöst werden es würde zwingend die Liquidation eintreten und das Unternehmen zerschlagen werden.Die Vollbeendigung der Gesellschaft die das Ziel der Auflösung darstellt tritt aber erst in dem Moment ein da kein gesellschaftliches Vermögen mehr vorhanden ist und auch keine sonstigen gemeinsamen Rechtsbeziehungen mehr unter den Gesellschaftern existieren.Auflösung und Vollbeendigung der Gesellschaft können aber ausnahmsweise auch zusammenfallen wenn nämlich entweder im Gesellschaftsvertrag oder auch später unter den Gesellschaftern vereinbart wurde dass bezüglich des Gesellschaftsvermögens sofort mit der Auflösung gleichzeitig alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen enden sollen. Dies wäre insbesondere dann der Fall wenn mit der Auflösung das gesamte Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven auf einen Gesellschafter übergehen soll.
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