Fachbuch aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht Note: 23 Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Sprache: Deutsch Abstract: Bei der Gründung eines Unternehmens muss sich der Unternehmensgründer neben der Finanzierung der Organisationsform oder des Standorts auch für die Rechtsform seines Unternehmens entscheiden (Unternehmungsform ). Der Entscheidung für eine Rechtsform liegen z.B. betriebswirtschaftliche steuerliche oder erbrechtliche Gesichtspunkte zugrunde . Außerdem schränken die Art der Unternehmung z.B. Einzelunternehmung Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft sowie u. a. das vertretbare Kapitalrisiko (Haftungsvolumen) die Finanzierungsmöglichkeiten oder die gewünschte Unternehmensflexibilität die Wahl bei der Entscheidung zur Rechtsform des Unternehmens ein .Gegenüber den Personengesellschaften haben Kapitalgesellschaften den Vorteil dass die Unternehmensgründer nicht unbeschränkt persönlich haften müssen son-dern dass das Haftungsvolumen auf die Kapitaleinlage beschränkt ist .Aufgrund der Artikel 43-48 des EG-Vertrags zur Niederlassungsfreiheit von Unter-nehmen in Europa und spätestens seit einiger Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wie „Inspire Art „Daily Mail „Überseering oder „Centros hat ein Unternehmensgründer auch die Möglichkeit die englische Kapitalgesellschaftsrechtsform „Limited zu wählen bei der im Gegensatz zur GmbH nur ein Stammkapital von einem englischen Pfund zu hinterlegen ist und kann somit bereits ohne Haftungskapital eine Kapitalgesellschaft in Deutschland gründen.Durch den Boom solcher „Limited Gesellschaften in den Jahren 2000-2003 und den Missbräuchen der GmbH sah sich der deutsche Gesetzgeber zu einer Reform des GmbH-Gesetzes aufgefordert und verabschiedete das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) dass am 1.11.2008 in Kraft getreten ist .Aus diesem Gesetz ging