Die methodisch an einer fallgruppenweisen Analyse orientierte Arbeit befasst sich mit der gesetzlich nicht geregelten Verbindung von Haupt- und Hilfsanträgen (u.a. Eventualaufrechnung Hilfswiderklage und hilfsweise Klageänderung) und erörtert hierbei - für jeden Instanzenzug gesondert - neben Zulässigkeitsproblemen insbesondere auch die für den Praktiker bedeutsamen Fragen der Rechtshängigkeit der Auslegung der richterlichen Hinweis- und Aufklärungspflicht und der Gebührenstreitwertbemessung bei Eventualanträgen.
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