Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht Note: 13 Punkte Ruhr-Universität Bochum Veranstaltung: Kündigungsrecht Sprache: Deutsch Abstract: Neben der Kündigung wegen erwiesener Straftat oder schwerer Pflichtverletzung -Tatkündigung- ist seit geraumer Zeit auch die Kündigung wegen des Verdachts einer solchen Straftat oder gravie-renden Pflichtverletzung nach ständiger Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Das Referat beleuchtet die Wirksamkeitsvoraussetzungen beider Kündigungsarten und deren Besonderheiten im Vergleich zu einander.
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