Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht Note: 10 FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH Hochschulstudienzentrum Hamburg Sprache: Deutsch Abstract: Basierend auf Art. 13 EG-Vertrag welcher Diskriminierungen der Rasse der ethni-schen Herkunft wegen des Geschlechts der Religion der Weltanschauung einer Be-hinderung des Alters oder der sexuellen Ausrichtung beseitigen und verhindern soll und Art. 141 EG-Vertrag welcher gleiches Entgelt für gleiche Arbeit unabhängig des Geschlechts vorschreibt verabschiedete der Europäische Rat die folgenden vier Richtli-nien die gemäß Art. 249 EG-Vertrag binnen einer gewissen Frist in nationales Gesetz umgewandelt werden müssen:- Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 für eine Gleichbe-handlung unabhängig der Rasse oder der ethnischen Herkunft- „Rahmen-Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 für eine Gleichbe-handlung unabhängig der Religion Weltanschauung Behinderung Alter und sexuelle Identität in Beschäftigung und Beruf- Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 für eine Gleichbehandlung der Geschlechter beim Zugang zu einer Beschäftigung bei der Berufsbildung und beim beruflichen Aufstieg- Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 für eine Gleichbehandlung der Geschlechter außerhalb des Beschäftigungsbereichs. Der Bundestag hat diese Richtlinien in Form des „Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung am 14.08.2006 beschlossen und in deutsches Recht transformiert. Formal ist das Gesetz in vier Artikel gegliedert. Art. 1 enthält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Schutz vor Benachteiligung. Dabei unterteilt sich das AGG in sieben Abschnitte und findet sowohl im Arbeits- als auch im Zivilrecht Anwendung.Diese Hausarbeit beschäftigt sich vornehmlich mit Abschnitt 2. Dieser umfasst den Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht und bildet den Ke