Dokumentationspflichten des Kreditinstituts bei der Anlageberatung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank Börse Versicherung Note: 17 Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Lehr- und Forschungsgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre) Veranstaltung: Seminar zur Allgemeinen BWL Sprache: Deutsch Abstract: Am 21. April 2004 hat das Europäische Parlament die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive - MiFID) verabschiedet. Sie ersetzt die „alte Wertpapierrichtlinie aus dem Jahr 1993 und bildet nun die juristische Basis für die Beziehung zwischen Kunde und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDLU) in den 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Einige Autoren sprechen sogar vom neuen „Grundgesetz der Kapitalmärkte und messen der Direktive daher große Bedeutung bei Transaktionen auf den europäischen Börsen sowie anderen Handelsplattformen bei. Als Teil des Financial Services Action Plan (FSAP) der EU verfolgt MiFID das Ziel den europäischen Finanzmarkt moderner international wettbewerbsfähiger und einheitlicher zu gestalten. Anlegern soll es leichter möglich sein grenzüberschreitend zu investieren und zu finanzieren. Des Weiteren beabsichtigt die Richtlinie die Markttransparenz zu verbessern und Interessenkonflikte zwischen Nachfragern und Anbietern von Finanzdienstleistungen zu vermeiden um somit den Anlegern größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Zudem soll durch Festlegung von Aufgaben Befugnissen und Rechten die Konvergenz und Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden gefördert werden.
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