Der Auftrag zur Voruntersuchung mu�� von der Unternehmensleitung ausgehen. Es ist nicht zweckm����ig wenn ein bestimmter Ressortleiter als Auftraggeber auftritt weil sonst die Gefahr besteht da�� er zu sehr die Interessen seines Ressorts sieht und bei der Voruntersuchung den Schwerpunkt darauf legt. Die Unternehmensleitung mu�� auch den Projektleiter ernennen. Dieser ist f��r die gesamte Voruntersuchung verantwortlich und sollte f��r die vorgesehene Aufgabe ganz freigestellt werden. Um Zugang zu allen von der Untersuchungsgruppe be�� n��tigten Daten und Informationen zu erhalten mu�� der Projektleiter gen��gend Autorit��t besitzen. ln der Praxis hat sich besonders der direkte Berichtsweg vom Projektleiter zur Unternehmensleitung bew��hrt. Die Ma��nahmen zur Verwirklichung eines EDV-Systems lassen sich um so leichter durchsetzen je mehr in der Unter�� nehmung bekannt ist da�� hinter diesem Projekt die oberste Spitze steht. Der Auftrag zur Voruntersuchung sollte von der Unternehmensleitung schriftlich gegeben werden und folgende Punkte behandeln: (1) Zielsetzung (2) Vollmachten (3) zeitliche Begrenzung (4) Kosten (5) Berichterstattung (a) laufende Berichterstattung (b) Schlu��bericht Die Zielsetzungen der Unternehmensleitungen sind recht unterschiedlich. Sie k��n�� nen von der Bew��ltigung einzelner Massenarbeiten (z. B. Lohn- und Gehaltsab�� rechnung) bis zur Einf��hrung eines MIS gehen. Dabei betrifft die Durchf��hrung von Massenarbeiten mit Hilfe von EDV-Anlagen meist nur bestimmte Teile der bis�� herigen Organisation. Bei einem MIS wird dagegen die gesamte bestehende Organisation in Frage gestellt. Um die Unternehmensziele in einem solchen Falle optimal zu erreichen mu�� man den Weg von der Gesamtbetrachtung zur Teil�� betrachtung gehen und nichtumgekehrt.
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