Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten ausländischen Eigentums durch das geltende Völkerrecht. Die Natur die- ser Rechtsmaterie macht ihre kontinuierliche Beobachtung - insbesondere auch aus der Sicht kapitalexportierender Länder 1 - notwendig: Als Teilaus- schnitt des völkerrechtlichen Fremdenrechts sind die Normen über den Ei- gentumsschutz zu keinem Zeitpunkt unabänderlich fixiert 2. Das Fremden- recht gestaltet sich in ständiger Anpassung der Interessen 3 des Aufenthalts- staats des Heimatstaats und des Fremden 4. Für den Bereich der Beziehungen 1 Vgl. zu den deutschen Investitionen im Ausland und ihrem rechtlichen Rah- men E. -H. jüttner Förderung zum Schutz deutscher Direktinvestitionen in Entwick- lungsländern (1975). - Zu den wirtschaftlichen Gründen für die Entscheidung zugun- sten von Direktinvestitionen im Ausland vgl. Deutscher Industrie- und Handels tag Investieren im Ausland: Was deutsche Unternehmen draußen erwartet (1980) S. 59ff.; A. Halbach et al. Investitionspolitik der Entwicklungsländer und deren Aus- wirkung auf das Investitionsverhalten deutscher Unternehmer Ein Forschungsprojekt des Ifo-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (1981) S. 167 f( Vgl. auch Politische Investitionsrisiken in den Entwicklungsländern Erfahrungen der D. E. G. D. E. G. -Materialien Nr. 6 (1978). - Siehe zu den deutschen Direktivestitionen in der dritten Welt auch die Angaben bei S. Schultzl D. Schumacherl H. Wilkens Wirt- schaftliche Verflechtung der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungslän- S. 128 ff. dern (1980) 2 Vgl. hierzu K. Doehring Die allgemeinen Regeln des völkerrechtlichen Frem- denrechts und das deutsche Verfassungsrecht (1963) S. 7. R. B.
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