Einführung Auch dieser Band enthält - wie Faktenspiegel IX - aus Dokumenten und der einschlägigen Literatur erarbeitete Tatsachen. Selbst wenn manche der Tatsachen und Vorgänge auf den ersten Blick nicht unbedingt zusammengehören mögen ergeben sie doch ein informatives Gesamtbild über ein Land das von manchen heute als „Absurdistan bezeichnet wird. Vorspann Laut Art. 1 und 5 GG hat jeder das unverletzliche und unveräußerliche Recht seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen u n g e h i n d e r t zu informieren. Art. 25 GG bestimmt dass die Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts und diesem übergeordnet sind. Die Rechtssätze des Völkerrechts brechen laut BVerfG-Entscheidung vom 26. März 1957 (BVerfGE Bd. 6 S. 363)jede Norm aus deutscher Rechtsquelle die hinter ihnen zurückbleibt oder ihnen widerspricht.
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