Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges Note: 86 Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha Sprache: Deutsch Abstract: In den Medien wird in sehr allgemeiner Weise schon dann von einem Flashmob gesprochen wenn sich Personen auf dem städtischen Marktplatz im Rahmen des Internationalen Tages der Kissenschlacht treffen um sich gegenseitig mit Federkissen zu bewerfen. Im Internet wurde auf einer Online-Plattform unter dem Thema Berlin 9.7.2016 Flashmob A100 stoppen! Wir legen uns quer! ebenfalls zu einem Flashmob aufgerufen um ein Zeichen gegen den geplanten Autobahnausbau zu setzten. In einem weiteren Szenario sammelten sich am 29.08.2009 auf dem Kölner Domplatz zum Geburtstag von Michael Jackson mehrere Dutzend Menschen und tanzten zum Gedenken zu seinem Lied Thriller. Vollkommen unterschiedliche Situationen werden hier zumeist unter dem Begriff Flashmob zusammengefasst. Die Hausarbeit soll aufzeigen dass man aufgrund der vielfältigen Varianten dieser Zusammenkünfte eine Umgrenzung des Begriffes und eine Unterteilung durchführen muss. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der terminologischen Klärung neben den erstgenannten Beispielen auch Erscheinungsformen beleuchtet welche ebenfalls Merkmale einer solchen Veranstaltung aufweisen aber anderweitig bezeichnet werden. Aufgrund der Komplexität des Themas können im weiteren Verlauf lediglich vereinzelt spezielle Phänomene aufgegriffen werden. Darauf aufbauend beschäftigt sich die Arbeit mit der verfassungsrechtlichen Bewertung des Phänomens. Hier wird die im Folgenden vorgenommene Begriffsunterteilung zum Tragen kommen da nicht jede als Flashmob bezeichnete Erscheinungsform gleichermaßen von Grundrechten der Verfassung geschützt ist.
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