Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Rechtsgeschichte Note: 12 Punkte Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Sprache: Deutsch Abstract: Die Bezeichnung „Corpus Iuris Civilis wurde das erste Mal von Gothofredus d. Ä. für die Gesamtausgabe der Gesetzgebung Justinians 1583 verwendet. Der oströmische Kaiser Justinian setzte von 528 - 534 mehrere Komissionen ein die neben dem Codex Justinian den Institutionen und Novellen auch die Digesten (bzw. Pandekten) bestehend aus 50 Büchern als zukünftig allein verbindliche Vorschriften für die damalige Zeit abfassten.
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