Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Anglistik - Literatur Note: 1 Justus-Liebig-Universität Gießen Sprache: Deutsch Abstract: Es ist unumstritten dass William Shakespeares Hamlet seinen Ruhm hauptsächlich den Monologen an denen entlang sich das Drama entwickelt zu verdanken hat. Allein schon deshalb erscheint eine genauere Betrachtung eben jener Monologe in welchen Formen sie vorliegen und was sie leisten mehr als gerechtfertigt. Zuvor muss jedoch noch eine Grundsatzentscheidung getroffen werden denn schon bei der Definition von Monolog und Soliloquium gehen die Meinungen auseinander: Während z. B. für Nünning / Nünning der Monolog keinen Adressaten haben darf (außer dem Publikum)1 zitiert z. B. Pfister2 die Definition von J. T. Shipley3 die besagt dass es für einen Monolog nur einer gewissen Länge und Insich-Geschlossenheit bedarf und er im Gegensatz zum Soliloquium an jemanden gerichtet ist. Das hat natürlich zur Folge dass eine unterschiedliche Anzahl von Monologen als Grundlage dieser Betrachtung infrage kommt je nachdem an welcher Definition man sich orientiert. Die Definition von Nünning / Nünning erlaubt eine eindeutige Einordnung dramatischer Sprechbeiträge: hat eine längere Äußerung einen Adressaten so ist sie kein Monolog. Legt man aber Shipleys Definition zu Grunde(laut Pfister die angelsächsische Terminologie) zählen z. B. auch die längeren Äußerungen des Geistes zu den Monologen in Hamlet und müssen mit berücksichtigt werden. Hierbei entsteht ein neues Problem: es stellt sich die Frage danach welche Äußerungen gerade noch Bestandteil eines Dialoges sind (in Bezug auf Länge und inhaltliche Geschlossenheit) und welche schon als Monolog angesehen werden müssen. Da aber Einvernehmen herrscht über die Nicht-Adressiertheit des Soliloquiums wird in dieser Untersuchung von den acht adressatenlosen Hamlet-Monologen (Soliloquien) ausgegangen.
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