Ein ordnungsgemäßes Verfahren und Rechtssicherheit sind das Ergebnis einer Vorstellung von einem ordnungsgemäßen Verfahren in einem demokratischen Rechtsstaat in dem es eine wirksame Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung durch die ordentliche Gerichtsbarkeit gibt. Die Nichtigkeitstheorie wird diese Konzeption begleiten und dazu dienen nicht nur die formale sondern auch die materielle Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Nur in einem Staat der diese Bedingungen bietet werden wir die gewünschte Stabilität des Rechts die verfassungsrechtlichen Garantien die Rechtsstabilität und die daraus folgende Rechtssicherheit erreichen.
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