Nach dem christlichen Nein des kirchlichen Kindergartens am Ort unseren geistig behinderten Sohn Till-Philipp (Trisomie 21) aufzunehmen war die Anmeldung in der Grundschule erfolgreich. Wir wurden zur Zurückhaltung in pädagogischen Angelegenheiten verpflichtet. Die Sonderschulpädagogin wollte offensichtlich beweisen daß eine Integration geistig behinderter Kinder in der Schule nicht möglich ist. Unsere Verleumdung durch die Sonderschulpädagogin war die Folge unserer Kommentierung ihres Integrationsberichts der eine negative Tendenz aufwies. Die Verleumdung wurde von der Schulbehörde dem Nds. Kultusministerium und dem Nds. Parlament billigend gedeckt. Die Fortsetzung der Integration in einer Integrierten Gesamtschule im benachbarten Schulbezirk mußte erkämpft werden.
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