Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Rechtsgeschichte Note: 13 Universität Erfurt Sprache: Deutsch Abstract: Georg Jellinek gilt als der Klassiker der Allgemeinen Staatslehre und ist bis heute in der Rechts- und Sozialwissenschaft präsent. Nicht nur seinem Hauptwerk dem 1900 erschienenen monumentalen Werk der „Allgemeinen Staatslehre verdankt er diese Bezeichnung. Hans Kelsen zufolge ist diese die „vollendete Zusammenfassung der Staatslehre des 19. Jahrhunderts. Auch Schriften wie das „System der subjektiven öffentlichen Rechte lösten eine lebhafte Diskussion aus. Noch heute wird die darin enthaltene Statuslehre zur Systematisierung der Grundrechte heran gezogen. Viele der von ihm formulierten Begriffe sind inzwischen zum Gemeingut der Staatslehre geworden. Obwohl in der früheren Bundesrepublik seine Sichtweise von Staat und Recht mancherorts auf Ablehnung oder Unverständnis stieß wird heute wieder über eine „Anschlussfähigkeit seiner Thesen nachgedacht um zeitgemäße Staatsbetrachtung durchführen zu können.
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