Gleichheitssatz und  Geschlechterquote

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Nach längeren Debatten hat der Bundestag im Jahr 2015 eine Geschlechterquote von 30 % für die Aufsichtsräte großer Unternehmen beschlossen. Obgleich dieser Schritt als entscheidend im Rahmen der Gleichstellung von Frau und Mann gelobt wird stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit und Effektivität dieses Gesetzes. Diese Arbeit beleuchtet die einzelnen Aspekte des Gesetzes näher und stellt anhand von exemplarischen Fallkonstellationen die Frage ob die hiermit verbundenen Ungleichbehandlungen und Eingriffe in die Rechte Betroffener gerechtfertigt sind. Weiterhin wird der Nutzen der Regelung im Gesamtkomplex der Gleichstellung von Frau und Mann auf den Prüfstand gestellt. Die Arbeit wurde bei der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW als Seminarleistung eingereicht.
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