Grenzen der Zwangsgewalt des Rechts

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In ihrem berühmten Werk „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht über die Banalität des Bösen argumentierte Hannah Arendt überzeugend wie Autorität und blinder Gehorsam zum Bösen führen. Aus unserer vorangegangenen Diskussion geht klar hervor dass die Anwendung von Gewalt oder die Androhung von Strafen zur Sicherung von Rechten nicht gerechtfertigt ist. Sie schafft lediglich eine Fassade der Rechtskonformität ohne die zugrunde liegenden Fragen von Rechten und Pflichten anzugehen. Das Recht ist ein soziales Konstrukt und nicht umgekehrt. Dies zu leugnen wäre so als würde man eine Megastruktur von Gesetzen mit göttlichen Attributen der Unveränderlichkeit schaffen. „Der Rückgriff auf soziale Bindungen so Ponty „kann nicht als Erklärung für Religion oder das Heilige angesehen werden es sei denn man macht das Soziale zu einer unveränderlichen Substanz zu einer allumfassenden Ursache zu einer vagen Kraft die nur durch ihre Zwangskraft definiert ist.
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