Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht Völkerrecht Internationales Privatrecht Note: 10 Hochschule Reutlingen (Produktionsmanagement) Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht Sprache: Deutsch Abstract: 1 Einführende BetrachtungDas Hauptziel der Europäischen Gemeinschaft ist die Errichtung eines gemeinsamen Marktes in dem Handelshemmnisse abgebaut werden sollen. Die Grundfreiheiten bilden die Stützpfeiler der gemeinschaftsrechtlichen Wirtschaftsverfassung (Art. 2 EGV).Der EG-Vertrag unterscheidet zwischen Warenverkehrsfreiheit (Art. 23-31 EGV) Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39-42 EGV) Niederlassungsfreiheit (Art. 43-48 EGV) Dienstleistungsfreiheit (Art. 49-55 EGV) und Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Art. 56-60 EGV) die jeweils Teilbereiche von Wirtschaftsaktivitäten mit grenzüberschreitendem Bezug schützen. Die Warenverkehrsfreiheit verbietet Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmengleicher Wirkung und sichert somit den freien Warenhandel. Die Arbeitnehmerfreizügigkeiträumt den Unionsbürgern innerhalb der EG Einreise- und Aufenthaltsrechte im Zusammenhangmit der freien Wahl eines Arbeitsplatzes ein. Die Niederlassungsfreiheit bietet denSelbständigen die Möglichkeit ihren Unternehmensstandort frei nach optimalen Standortfaktorenzu wählen. Die Dienstleistungsfreiheit schützt sowohl Dienstleistungserbringer alsauch -empfänger bei grenzüberschreitender Inanspruchnahme. Die Kapitalverkehrsfreiheitermöglicht die grenzüberschreitende Transaktion von Geld und Anlagewerten. Die Zahlungsverkehrsfreiheitbezieht sich auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten.
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