Haftung eines faktischen GmbH-Geschäftsführers

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines Note: 17 Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz) Sprache: Deutsch Abstract: Der Begriff „faktischer Geschäftsführer ist in keinem Gesetz enthalten. Der Begriff wird aber in der Rechtsprechung gebraucht um eine Person zu bezeichnen die - ohne ordnungsgemäß zum Geschäftsführer bestellt zu sein - in gleicher Weise haftet oder strafrechtlich verantwortlich gemacht wird wie ein nach den Regeln des GmbH-Rechts bestellter Geschäftsführer. In der juristischen Literatur wird der Begriff aufgegriffen und großenteils zustimmend teilweise aber auch ablehnend kommentiert.Um Tragweite und Bedeutung des Begriffes des faktischen Geschäftsführers und der damit verbundenen Haftung zu verdeutlichen wird es daher notwendig sein die maßgebenden höchstrichterlichen Entscheidungen darzustellen und zu analysieren. Soweit dies im Rahmen einer solchen Arbeit möglich ist wird versucht werden auch eine Bewertung vorzunehmen inwieweit die wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen oder Lehrmeinungen zutreffend erscheinen oder aber gegebenenfalls kritisch zu betrachten sind.
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