Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht Note: 23 Fachhochschule Kiel (Institut für Wirtschaftsrecht FB Wirtschaft) Veranstaltung: Recht der Vermögenssicherung Sprache: Deutsch Abstract: „Scientia est Potentia (lat.= „Wissen ist Macht.). Die Arbeitsteilung und Spezialisierung haben dazu geführt dass niemand alle Dinge wissen kann die für ihn wichtig sind. Sucht man Rat wendet man sich an einen Fachmann. Doch auch nicht jede Auskunft die man von einem solchen erhält ist richtig. Sie kann den Ratsuchenden unter Umständen teuer zu stehen kommen. Rechtlich klar sind dabei die Fälle in denen eine eindeutige Kunden- oder Mandantenbeziehung besteht und der erteilte Rat der Leistung des Fachmanns eindeutig zugeordnet werden kann. Wird hier schuldhaft falsch beraten und entsteht dem Kunden oder Mandanten hierdurch ein Schaden ist dies eine haftungsbegründende Schlechtleistung in einem Dienstleistungs- bzw. Werkvertragsverhältnis. Dieser Schaden ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Anders kann es aussehen wenn eine Auskunft nicht unmittelbar in einem Kunden- oder Mandantenverhältnis erteilt worden ist. Hier ist die Rechtslage nicht ganz so übersichtlich und eindeutig wie in den oben genannten Fällen. Diese Arbeit will aufzeigen welche Haftungsgefahren sich hierbei aus Auskünften Ratschlägen und Empfehlungen ergeben können. Beschränken soll sie sich auf solche die von Fachleuten gegeben werden.
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