Haftungsregelung für rechtswidrige Handlungen die zu Ölverschmutzung geführt haben

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Das Ziel dieser Arbeit ist es die drohende Gefahr die von rechtswidrigen Handlungen für die Meeresumwelt ausgeht sowie die damit verbundenen Folgen im Rahmen der Haftungsübereinkommen hervorzuheben und zu beleuchten. „Rechtswidrige Handlungen bezeichnet hier Seeräuberei Piraterie und Terrorismus. Im Allgemeinen ist die Haftung des Schiffseigners in allen Haftungsübereinkommen streng. Der Schiffseigner kann jedoch von der Haftung befreit werden wenn die Verschmutzungsschäden durch Sabotage durch Dritte verursacht wurden. Piraterie simpliciter ist ein versicherbares Risiko das durch die Institute Cargo Clause A abgedeckt ist. Piraten können Handlungen begehen die zu einer massiven Verschmutzung der Meeresumwelt führen und damit den IOPC-Fonds schädigen. Darüber hinaus ist es aufgrund der unklaren Abgrenzung zwischen Piraterie und Terrorismus in einigen seltenen Fällen möglich dass terroristische Handlungen als Piraterie gelten und somit eine Entschädigung nach dem Fondsübereinkommen von 1992 gewährt wird.
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