Handelsbilanzen
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Zur Entstehung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes I. Angleichung der lahresabschlusse in der Europaischen Gemeinschaft II. Gegenstand und Einftihrungsfristen der 4. EG-Richtlinie III. Gegenstand und Einftihrungsfristen der 7. EG-Richtlinie IV. Die 8. Richtlinie der EG V. Das Bilanzrichtlinien-Gesetz als Transformationsgesetz I. Angleichung der J ahresabschliisse in der Europiiischen Gemeinschaft Am 19. 12. 1985 beschloB der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bun- desrates das \Gesetz zur Durchfuhrung der 4. 7. und 8. Richtlinie des Rates der Europaischen Gemeinschaft zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz; BiRiLiG)\ 1. Die Koordinierung des Gesellschafts- rechts ist Bestandteil der MaBnahmen durch die die Lander der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft gemaB den Vertragen von Rom (1957) zu einem bin- nenmarktahnlichen Wirtschaftsraum zusammengeschlossen werden sollen. Grundlage der Koordinierung des Gesellschaftsrechts ist § 54 Abs. 3 EWG- EWO-Vertrag Vertrag. Dieser Vertrag schuf die V oraussetzungen fur Rechtsangleichungen in der EG. Beschlusse von EG-Organen konnen als Verordnungen Richtlinien oder Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gefaBt werden. Verordnungen haben unmittelbare Geltung in jedem Mitgliedstaat. Bei Empfehlungen bleibt es den Mitgliedstaaten uberlassen ob sie diese in nationales Recht umsetzen wollen.
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