Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europas - Zeitalter Weltkriege Note: 000 Sprache: Deutsch Abstract: Der US-Richter Michael A. Musmanno verurteilte 1948 in Nürnberg den Kommandeur der Einsatzgruppe A Heinz Jost (1904-1964) als Auftraggeber und Mitschuldigen des Ausrottungsprogramms in seinem Bereich zu lebenslanger Haft. Als Zeuge in späteren Prozessen relativierte Musmanno sein Urteil bis hin zu der unfassbaren Einlassung Jost habe durch Befehlsverweigerung zehntausende Menschen vor dem Tode bewahrt. Jost von Zeitgenossen als energielos beschriebener SD-Auslandschef im Reichssicherheitshauptamt war 1941 entmachtet worden. Heydrich befahl ihm im März 1942 die Einsatzgruppe A zu übernehmen die seit Beginn des Russlandfeldzuges schon über 200.000 Juden ermordet hatte. Eine besondere Rolle in der Genese des Genozids wurde Jost aus diesem Kommando nie zugewiesen - trotz seiner Verurteilung im Einsatzgruppenprozess. Sein halbes Jahr in Riga wird mit dem vergleichsweise ruhigen Sommer 1942 im Baltikum verbunden nicht aber mit dem Höhepunkt des Holocaust zur gleichen Zeit im benachbarten Weißrussland. Mit kalter Berechnung ist es Jost gelungen die Nachwelt über sein wahres Verantwortungsgebiet zu täuschen. Hilfe erfuhr er ausgerechnet durch die Staatsanwaltschaften im Eichmann- und Auschwitz-Prozess die für ihre Beweisführungen SS-Befehlsverweigerer suchten. Zeuge Musmanno nun Publizist in eigener Sache präsentierte Jost. Diese Studie korrigiert und präzisiert das Bild eines SS-Täters dessen Einsätze sich bereits 1933 ausdrücklich gegen Juden gerichtet hatten. Sie macht Josts konkreten Tatbeitrag im Osten erstmals deutlich.
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