„Die gegenwärtigen Techniken der Reproduktionsmedizin weisen eine große Entwicklung auf die jedoch nicht von Rechtsnormen begleitet wird wodurch ein großes Defizit zwischen dem dreidimensionalen Verhältnis des Rechts (Tatsache Wert und Norm) entsteht. Es entsteht eine soziale Tatsache die von der Gesellschaft bewertet wird aber keiner rechtlichen Regelung unterliegt. Viele Rechtsverhältnisse die sich aus den Techniken der assistierten Reproduktion ergeben sind daher nicht normativ geregelt und müssen durch dogmatische Überlegungen von Fachautoren und/oder durch die Rechtsprechung der Obergerichte ausgefüllt werden. Diese Faktoren führen jedoch zu einer enormen Rechtsunsicherheit bei der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall da die Auslegungen den unterschiedlichsten Denkströmungen unterliegen. Kurzum: Das Rechtssystem des Landes ist im Bereich des Biorechts ineffizient veraltet und unangemessen.
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