1. 1 Die Wertpapierarten Hoffnungswerte sind bisher ungeregelte deutsche Wertpapiere resultierend aus der Zeit vor 1945. Hoffnungswerte verbriefen in Wertpapierform ungeregelte Gläubiger- und Ver- mögensansprüche gegenüber Schuldnern mit Sitz oder Vermögen auf dem Gebiet der ehe- maligen Deutschen Demokratischen Republik bzw. auf ehemaligen deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen oder privaten Schuld- nern in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin. Diese ungeregelten Ansprü- che aus festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien bzw. Anteilscheinen können nach der 1990 erfolgten Wiedervereinigung unter bestimmten Umständen zu Entschädigungen füh- ren. Im wesentlichen sind bei den Hoffnungswerten folgende Wertpapierarten zu unterschei- den: - die Schattenquoten-Bezugsscheine aus dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 zur Ablösung von rückständigen Zinsen aus Fremdwährungs-Anleihen des ehemaligen Deutschen Reiches ausgegeben von der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1979 - die Fremdwährungs-Anleihen mittel-und ostdeutscher Emittenten die 1945 notleidend wurden und bis heute ungeregelt sind - die vor 1945 in Reichsmark emittierten Anleihen und Schatzanweisungen des Deut- schen Reichs und seiner Sondervermögen - die vor 1945 emittierten Goldmark- oder Reichsmark-Anleihen mittel- und ostdeut- scher Länder Provinzen und Städte (Anleihen Ablösungsanleihen) - die unbedienten oder quotal bedienten Pfandbriefe und Kommunal-Schuldverschrei- bungen von Berliner Altbanken und verlagerten mitteldeutschen Geldinstituten (soge- nannte A- und C-Ansprüche) - die Pfandbriefe und Kommunal-Schuldverschreibungen von mittel- und ostdeutschen Geldinstituten - die Reichsmark-Anleihen privater überwiegend mittel- und ostdeutscher Emittenten die 1945 notleidend wurden und bis heute unbedient sind bzw.
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