Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht Universität Wien (-) Veranstaltung: - Sprache: Deutsch Abstract: Die vorliegende Arbeit behandelt - ua auf Basis der Arbeiten HEINEs - die Frage inwiefern in Deutschland ein eigenes (d) Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingeführt werden könnte.Hierbei wird - basiernd ua auf HEINE das d (gerichtlichen) Umweltstrafrechts - untersucht inwieweit bereits diese Normen als kernstrafrechtlich effizient bezeichnet werden können.In diesem Kontext wird in extenso auf spannende Kontroversen eingegangen wobei oft synoptisch die Genesis des Meinungsstandes griffig attrahiert wurde.Insbes die Frage des Verhältnisses des sog Schuldstrafrechts zur Figur der sog Verbandsverantwortlichkeit wird eingehend analysiert Kontroversen dargelegt zirkuläre Argumentationen als solche dem Leser/der Leserin griffig und spannend kommuniziert.Ferner vorliegenden Arbeit wird ua eine Evaluierung des geltenden ö VbVG vorgenommen. Hierbei wird untersucht inwiefern - de lege ferenda - juristischer Verbesserungsbedarf besteht.Gegenwartsbezogen und lebensnahe wird igZ va auch die strafprozessuale Wirklichkeit (Stichwort ua Tauerntunnelunfall Kaprun-Prozess BAWAG-Prozess WU-Brand-Prozess; fernerhin etwa das sog Lederspray-Urteil) tangiert.Des weiterin wird sub titulo Katastrophen-Denklogik auf Anlässe für Gesetzgeber (Stichwort ua Tschernobyl; Sandoz-Rheinkontamination) eingegangen und ein kritischer Blick auf die Steuerungs(un)fähigkeit rechtlicher Normen geworfen.Da oftmals im Kontext der sog Unterlassungshaftung iRd sog Quasikausalität lanciert wird die Wortfolge der sog an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit aus juristischem insbesondere rechtsdogmatischem und aus stochastischem und lebensnahem praktischem Fokus ernsthaft-wissenschaftlicher Prüfung unterzogen nicht ohne prozesspraktische(!) Gestaltungsoptionen für ö und d JuristInnen sachlich und praktisch da