Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht Sprache: Deutsch Abstract: Am 7.8.2013 hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden dass die nächtliche Fixierung eines behinderten Kindes keine genehmigungsbedürftige Maßnahme ist und ausschließlich von den Eltern bestimmt werden darf. Der BGH hat mit seinem Beschluss die Rechte von behinderten Kindern und Jugendlichen verkürzt und verpasst es die Konventionen der UN zum Schutz von Kindern und behinderten Menschen zur Auslegung nationalen Rechts heranzuziehen.
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