IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts


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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht Note: sehr gut Aarhus School of Business (Institut für Rechtsinformatik) Sprache: Deutsch Abstract: Die Einführung des des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität 41. StrÄndG) - insb. des § 202c StGB ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien „von der Gnade des Richters abhängig. Für die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage ob ihr Tun strafbar ist existenziell. Dies gilt aber nicht weniger für die Kunden denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements das spätestens seit Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG für Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist. Diese Untersuchung soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geänderten Vorschriften - im Kontext mit den unveränderten Normen - klären und daraus Hinweise für den praktischen Umgang für die betroffenen Fachkreise also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter geben. Die Autoren zeigen im Detail die Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgänge und Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der rechtsdogmatischen Erörterungen konkrete Hinweise für die Praxis.
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