Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit Universität Trier Veranstaltung: Seminar Sprache: Deutsch Abstract: Jugendhilfeplanung ist eine Teilfachplanung der Sozialplanung. Die Fachplanung muss die Maßstäbe von politischer und fachlicher Planung erfüllen. Als fachliche Planung dient Jugendhilfeplanung zur Überprüfung der qualitativen und quantitativen Angebote der Jugendhilfe und soll dazu führen dass dieses Angebot bedarfsgerecht effektiv und aufeinander abgestimmt ist. Durch Jugendhilfeplanung soll zudem sichergestellt werden dass die Leistungen die rechtlich im SGB VIII vorgeschrieben sind mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln erfüllt werden. Der Text gliedert sich in folgende Punkte: 1. Begriffserklärung 2. Geschichte (a) rechtliche Entwicklung(b) geschichtliche Entwicklung3. Aktuelle rechtliche Grundlage 4. Theorien 5. Empirische Praxis 6. Perspektiven
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