KOLLEKTIVMARKEN IM OAPI-RECHT

About The Book

Marken sind sehr vielfältig. Es gibt verschiedene Kategorien von Marken denen das Recht nahezu spezifische Regelungen zuweist. So wurden neben den individuellen Marken die das allgemeine Markenrecht verkörpern auch die unauffälligen aber allgegenwärtigen Kollektivmarken eingeführt. Der Gesetzgeber der OAPI hat unter dem Eindruck des TRIPS-Abkommens die Kollektivmarken als eine eigene Kategorie von Marken verankert. Diese stützen sich jedoch auf das allgemeine Markenrecht. Sind sie ein Bruch oder eine Kontinuität mit der Einheit des allgemeinen Markenrechts? Die Annahme die sich daraus ergibt ist dass Kollektivmarken unter dem Einfluss des allgemeinen Markenrechts stehen obwohl es ihnen gelingt sich zu partikularisieren. Die Partikularisierung von Kollektivmarken vom allgemeinen Markenrecht ist angesichts der vielfältigen und atypischen Funktionen die ihnen im Hinblick auf die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung und beiläufig auch auf den Schutz der Verbraucher der Waren und Dienstleistungen der Vereinigung die die Kollektivmarke innehat zugewiesen wurden begrüßenswert und lobenswert.
Piracy-free
Piracy-free
Assured Quality
Assured Quality
Secure Transactions
Secure Transactions
Delivery Options
Please enter pincode to check delivery time.
*COD & Shipping Charges may apply on certain items.
Review final details at checkout.
downArrow

Details


LOOKING TO PLACE A BULK ORDER?CLICK HERE