A. Grundbegriffe und Grundtatbestande Gegenstand der Bilanzierung ist aIIgemein die Erstellung einer Bilanz. Das Wort Bi- lanz IllSt sich herleiten aus dem lateinischen bis lanx und bedeutet soviel wie eine sich im Gleichgewicht befindliche zweischalige Waage. In einer Bilanz werden somit zwei Werte- gruppen gleicher GesamthOhe einander gegenubergestellt. Nach dem Inhalt dieser beiden Wertegruppen wird ublicherweise zwischen der sog. Bestlln- debilanz und der Erfolgsbilanz (Gewinn-und Verlustrechnung) unterschieden: In der sog. Bestiindebilanz werden die Bestllnde von VermOgen einerseits und KapitaI ande- rerseits an einem bestimmten Stich tag in Kont%rm einander gegenubergestellt. Die sog. Aktivseite zeigt das VermOgen der Untemehmung. Das VermOgen wird iiblicher- weise unterteilt in das Anlagevermogen und in das Urnlaufvermogen. Dabei gehOren zum Anlagevermligen U solche Gegenstllnde die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind dem Betrieb auf Dauer (Rechtsprechung: lllnger aIs 1 Jahr) zu dienen (vgl. § 152 Abs. 1 AktG). u Foiglich zllhlen aIle anderen VermOgensteile zum Umlau/vermligen - Die sog. Passivseite der Bestllndebilanz zeigt die Herkunft des in der Untemehmung inve- stierten KapitaIs. Oblicherweise unterscheidet man hier nach der Rechtsstellung des KapitaIge- bers zwischen EigenkapitaI und FremdkapitaI. Sornit zeigen die beiden Seiten der Bestllndebilanz die Mittel-Herkunft und die Mittel-Ver- wendung. Der obigen Kennzeichnung einer Bilanz entsprechend mussen die Aktivseite und die Pas- sivseite dieselbe Summe aufweisen. Dies folgt zwingend schon daraus daB auf der Aktivseite nicht mehr Mittel im VermOgen gebunden sein kOnnen aIs insgesamt in Form von Eigen-bzw.
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