Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Arbeit Ausbildung Organisation Note: 27 FernUniversität Hagen (Kultur- und Sozialwissenschaften) Veranstaltung: Betriebliches Lernen und Organisationsentwicklung Sprache: Deutsch Abstract: Im Jahr 2007 legten das Europäische Parlament der Rat und die Kommission die ‚Charta der Grundrechte der Europäischen Union' vor. Dort heißt es in Arti-kel 14 (1): „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruf-lichen Ausbildung und Weiterbildung und weiter in Artikel 15 (2): „Alle Unions-bürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu suchen zu arbeiten sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbrin-gen.Um von diesen Rechten Gebrauch machen zu können müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter ande-rem sprachliche und kulturelle Kompetenzen der europäischen Bürger ein möglichst einheitlicher Bezugsrahmen für berufliche Qualifikationen und die Bereitschaft von Einrichtungen und Unternehmen innovative Ideen und Verfah-ren der europäischen Nachbarländer in bestehende Bildungs- und Ausbil-dungssysteme zu übertragen. Nur unter diesen Bedingungen können die Her-ausforderungen die aus einem schnellen gesellschaftlichen und wirtschaftli-chen Wandel resultieren gemeistert werden und die Wirtschaft Europas wach-sen. Um die oben genannten Voraussetzungen zu schaffen hat die Europäi-sche Union in der Vergangenheit verschiedene Programme ins Leben gerufen. Im Jahr 2006 wurden bestehende Programme unter dem Dach des ‚Aktions-programms für den Bereich des lebenslangen Lernens' zusammengefasst.Ziel dieser Hausarbeit ist es der Frage nachzugehen worin die Chancen die-ses Programms liegen inwieweit diese Chancen ergriffen werden und an wel-chen Punkten die Umsetzung der Maßnahmen an ihre Grenzen stößt.
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