Maßgeblichkeitsprinzipmythos -  Vom Schein (Unterschied) zwischen dem handelsrechtlichen vorsichtigen und dem steuerrechtlichen  vollen Gewinn

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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern Note: 10 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Fakultät für Wirtschaftswissenschaft) Veranstaltung: Rechnungslegungsmythen Sprache: Deutsch Abstract: Das Verhältnis der Steuerbilanz zum Handelsrecht bestimmt sich nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 EStG) d.h. grundsätzlich nach der Handelsbilanz vorbehaltlich steuerrechtlicher Sondernormen. Damit wird das handelsrechtliche Gläubigerschutzprinzip in das Steuerrecht integriert. Das in Deutschland gesetzlich verankerte Maßgeblichkeitsprinzip erfährt gegenwärtig durch die Globalisierung der Märkte und die weltweite Angleichung der Rechnungslegungssysteme eine neue Akzentuierung. In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen die eine Abkehr vom Gläubigerschutzprinzip und/oder eine Abkopplung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz fordern. Die Befürworter des Prinzips sehen in der Einheitsbilanz die ideale Lösung die Vereinfachung und Bequemlichkeit bei der Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten sichert. Die Gegner bezeichnen die Maßgeblichkeit als lästige Fessel für eine je eigenständige Handels- und Steuerbilanzpolitik und verwerfen die Idee der Einheitsbilanz wegen ihrer unterschiedlichen Zwecksetzungen völlig. In diesem Aufsatz wird versucht ein umfassendes Verständnis von Geschichte Gegenwart und möglicher Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips zu vermitteln.
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