Mahnverfahren und Wertpapiere

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Im Bereich der Wertpapiere hat die Diskussion über die prozessualen Möglichkeiten zur Durchsetzung der in den Wertpapieren verbrieften Rechte an Bedeutung gewonnen. Die Ansprüche die Beweislast und der Rechtsschutz der ordentlichen Einklageklage und der Mahnklage unterscheiden sich was eine unterschiedliche Behandlung im Verjährungsrecht zwischen den genannten Klagen nahelegt. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Handelsrechtslehre gespalten und bekräftigt mal die Möglichkeit einer Trennung zwischen der gewöhnlichen Klage und der Mahnklage mal schränkt sie den Schutz des Gläubigerrechts in Wechselklagen ein die aus einer einzigen Kausalklage hervorgehen die unterschiedlichen Verfahren unterliegt nämlich: gewöhnliches Verfahren summarisches Verfahren Eilverfahren und Mahnverfahren. In gleicher Weise hat die Rechtsprechung erst kürzlich Mahnverfahren in Bezug auf Wertpapiere zugelassen (Súmula n° 299 STJ) jedoch ohne die tatsächliche Rechtslage des durch das Gesetz 9709/95 eingeführten Mahnverfahrens zu analysieren. In dieser Arbeit wird das Gesetz 9709/95 als gemischte Norm mit Auswirkungen auf das materielle Recht und das Verfahrensrecht in Bezug auf Forderungen verteidigt. Der spezifische Schutz den die Mahnklage bietet schafft einen neuen materiellen Anspruch auf die Forderung der eine einheitliche Verjährungsfrist verdient.
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