Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges Sprache: Deutsch Abstract: Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist eine Neuschöpfung des sozialrechtlichen Gesetzgebers. Seit dem Jahre 2004 ist neben dem Vertragsarzt1 auch das MVZ zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter berechtigt. Nun mag es übereilt wirken bereits zu einem Zeitpunkt über Krise und Insolvenz Medizinischer Versorgungszentren nachzudenken an dem dieses rechtliche Konstrukt noch in den Kinderschuhen steckt. Aber „alles was entsteht ist wert dass es zugrunde geht - lässt GOETHE seinen Mephisto (über sich selbst) erklären. In diesem Sinne dürfte es nur eine Frage der Zeit sein bis zahlungsunfähige oder überschuldete Medizinische Versorgungszentren die insolvenzrechtliche Literatur und die Gerichte beschäftigen wobei die chronische Mittelknappheit im öffentlichen Gesundheitswesen und daraus fließende Reformbestrebungen zur Beschleunigung dieser Entwicklung beitragen könnten. Sieht man sich das Zahlenwerk publizitätspflichtiger MVZ etwas genauer an so deutet einiges darauf hin dass dieser Tag nicht in allzu ferner Zukunft liegt.
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