Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges Note: 1 Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Veranstaltung: Schwerpunkt Gesundheit Sprache: Deutsch Abstract: In der Umgangssprache beschreibt der Ausdruck „Übung macht den Meister den Zusammenhang zwischen der Erfahrung und dem Ergebnis einer bestimmten Leis-tung. Man könnte also auf Grund dieses plausiblen monokausalen Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Qualität im täglichen Leben vermuten dass Ärzte bzw. Ärztinnen und Krankenhäuser mit einem größeren Behandlungsvolumen ab einer bestimmten Anzahl erbrachter Eingriffe bessere Ergebnisse in diesem Bereich erziehen als andere (Rathmann/Windeler 2002 S. 8). In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf ob durch Mindestmengen für medizinische Leistungen eine nachweisbare Verbesserung der Qualität erreicht werden kann. Die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung ist neben der Kosten-dämpfung das Ziel unzähliger Initiativen und Reformen der Gesundheitssysteme durch nationale Qualitätsprogramme in den industrialisierten Gesellschaften gewor-den (Busse/Velasco-Garrido 2004 S. 10). Der Bundesgesetzgeber hat aus diesem Anlass verschiedene Bestimmungen im neunten Abschnitt des SGB V zur „Siche-rung der Qualität der Leistungserbringung festgelegt. Ein Instrument zur Qualitäts-sicherung in den Krankenhäusern sollen die sogenannten Mindestmengen sein. Unter Mindestmengen werden im medizinischen Bereich festgelegte zahlenmäßige Mengen von planbaren Leistungen verstanden die ein Arzt bzw. eine Ärztin oder ein Kran-kenhaus in einem Jahr mindestens erbringen muss um diese weiterhin erbringen zu dürfen. Dabei handelt es sich um Eingriffe die ein hohes Maß an Routine und/oder manueller Fertigkeit erfordern (KBV-Qualitätsbericht 2009 S. 89). Seit dem 1. Janu-ar 2004 gelten in Deutschland konkrete Mindestmengen für eine Reihe von Operati-onen im stationären Krankenhausbereich. Für den Bereich der ambulanten Versor-gung