Die Untersuchung des Missbrauchs von Gesellschaftsvermögen offenbart ein Paradoxon in der Demokratischen Republik Kongo. Obwohl dieser Straftatbestand im OHADA-Recht anerkannt ist gibt es dafür keine konkrete Strafe. Diese Lücke zwingt die Richter dazu auf andere Straftatbestände wie Untreue zurückzugreifen obwohl eine solche Praxis dem Geist des einheitlichen Rechts zuwiderläuft. Sie schafft zudem Rechtsunsicherheit und untergräbt das Vertrauen in die Wirtschaft. Zwei Feststellungen lassen sich treffen: Die Existenz des Vergehens und das Fehlen von Strafen. Dieses normative Defizit schwächt die Glaubwürdigkeit der DR Kongo innerhalb der OHADA. Der Gesetzgeber muss jedoch eingreifen um Strafen festzulegen wie es die Verfassung und das OHADA-Recht vorschreiben. Bis zu diesem gesetzgeberischen Eingreifen kann eine kohärente Rechtsprechung die Unsicherheiten begrenzen. Nur eine Kombination aus Gesetzesreform und Rechtsprechung kann also eine glaubwürdige Strafverfolgung gewährleisten.
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