Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Public Health Note: 20 FOM Essen Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule Sprache: Deutsch Abstract: Gesetzlicher Auftrag der kassenrztlichen Vereinigungen und der kassenrztlichen Bundesvereinigung ist es die ambulante vertragsrztliche Versorgung sicherzustellen und zu gewhrleisten. Somit soll die rztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechen (75 Abs. 1 Satz 1 SGB V). In diesem Kontext ist auch die vertragsrztliche Bedarfsplanung wiederzufinden die zuletzt im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992 aufgestellt wurde. Mit der bisherigen Bedarfsplanung wurde festgelegt wie viele Einwohner ein ambulant ttiger Arzt behandeln sollte. Welche Regionen als angemessen ber- oder unterversorgt galten wurde auf der Basis dieser Normverhltnisse festgestellt und sichtbar. In der bisherigen Bedarfsplanung entsprachen die Soll-Zahlen historischen Einwohner-Arzt-Verhltnissen aus den 1990er Jahren. Dieser Ansatz fhrte nach und nach dazu dass den Einwohnern lndlicher Regionen verhltnismig weniger rzte zugestanden wurden als den Einwohnern in Stdten und Ballungsgebieten. Das IGES Institut (Institut fr Gesundheits- und Sozialforschung) wurde Anfang 2011 von der Patientenvertretung des gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt ein Konzept fr die Neuordnung der rztlichen Bedarfsplanung zu entwickeln. Das Ziel dieser Neuordnung ist im Wesentlichen die Planung und Steuerung der rztlichen Behandlungskapazitten strker als bisher am regionalen Versorgungsbedarf zu orientieren. Weiterhin geht es in der aktuellen Situation auch darum die Bedarfsplanung so weiter zu entwickeln dass mit ihr nicht nur die regionalen Probleme angegangen werden sondern auch eine tragfhige Antwort auf die gegenwrtigen und absehbaren Auswirkungen der demographischen Vernderung gefunden und di
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