Die zurzeit gültigen Bewertungsstandards die Wirtschaftsprüfer bei Unternehmensbewertungen anwenden müssen eröffnen den Aktionären Spekulationsmöglichkeiten im Rahmen von Unternehmensübernahmen. Die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen werden momentan vom Institut der Wirtschaftsprüfer überarbeitet da die bisher gültigen Bewertungsstandards wirtschaftliche und steuerliche Sachverhalte nicht sachgerecht abbilden. Die Berücksichtigung dieser in Kürze in Kraft tretenden Veränderungen werden in der Tendenz zur Ermittlung niedrigerer Abfindungen führen nach Einschätzung von Experten zwischen 20 und 30 Prozent.
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