OLAF - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht Note: 17 FOM Essen Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule Veranstaltung: EU-Recht Sprache: Deutsch Abstract: Am 19. März 1951 beschlossen sechs europäische Staaten ihre Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen und verzichteten somit in einem wichtigen Teilbereich auf ihre nationalen Souveränitätsrechte. Dies war der Ausgangspunkt der Europäischen Union. Mittlerweile zählt die EU 25 Mitgliedsstaaten mit rund 452 Millionen Menschen und ist damit die größte Handelsmacht der Erde. Darüber hinaus reichen ihre Bestimmungen in nahezu jedes Politikfeld der zugehörigen Einzelstaaten hinein. Um dieser stetig wachsenden Bedeutung der EU gerecht zu werden die sich zum Beispiel auch an der Höhe des EU-Haushalts von mittlerweile 997 Mrd. € in 2004 ablesen lässt bedarf es einer Vielzahl von Organen und Behörden die die Interessen der Mitgliedsstaaten vertreten und schützen. Eines dieser Organe ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (kurz: OLAF; französische Abkürzung für „office européen de lutte antifraude) das seit dem 1. Juni 1999 besteht und das 1988 geschaffene Referat UCLAF (französische Abkürzung für „unité de coordination de lutte antifraude) im Generalsekretariat der Europäischen Kommission abgelöst hat. Mit der Schaffung des OLAF hat die EU signalisiert dass die Bekämpfung von Betrug Korruption und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil ihrer finanziellen Interessen eine ihrer wichtigsten Prioritäten ist und sie kompromisslos nach dem Motto „Null-Toleranz dagegen vorgeht.
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