Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands Note: 20 Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät) Veranstaltung: Politik und Verwaltung im Bundesstaat Sprache: Deutsch Abstract: Die Bundesregierung ist ein im 6.Abschnitt - Art.62 ff. GG - des Grundgesetzes beschriebenes Organ der Verfassung. Sie besteht gemäß Art.62 GG aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. Rechtliche Grundlage für die Struktur der Bundesregierung sind Bestimmungen im Grundgesetz Organisationserlasse des Bundeskanzlers die Geschäftsverteilungspläne der einzelnen Bundesministerien sowie die jährlichen Haushaltsgesetze welche die Aufgabenerfüllung der Ministerien überhaupt erst ermöglichen. Gemäß Art.64 Abs.1 GG werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
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