Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Massenmedien allgemein Sprache: Deutsch Abstract: Ziel dieser Arbeit ist eine Betrachtung der Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter organisatorischem Gesichtspunkt.Die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zurückzuführen auf die Zeit der Besatzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg. Als die Rundfunksender nach 1945 wieder in deutsche Hände überführt wurden sollte ihre Unabhängigkeit vom Staat und von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen so weit als möglich gewährleistet werden. Um eine von der Staatsgewalt unabhängige dezentrale Programmgestaltung sicherzustellen wurde die Rundfunkhoheit nicht dem Bund sondern den Ländern zugeschrieben. Als Kernstück dieser föderalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkorganisation wurden Kontrollorgane gebildet. Diese Aufsichtsgremien der Landesrundfunkanstalten sollten Eigenständigkeit und Staatsferne des deutschen Rundfunks weit über die Zeit der Kontrolle durch alliierte Militärregierungen hinaus garantieren.Da die Organisation des deutschen Rundfunks historisch bedingt ist wird den geschichtlichen Aspekten der Rundfunkorganisation im Allgemeinen und der Entwicklung des Rundfunks Berlin-Brandenburg im Besonderen ein verstärktes Augenmerk gelten. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit soll zunächst auf die grundsätzliche historische Entwicklung der Landesrundfunkorganisation eingegangen werden. Im Anschluss daran wird das Modell der öffentlich-rechtlichen Rundfunkorganisation mit dem Exekutivorgan des Intendanten und den Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat vorgestellt das im Grundprinzip in allen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten realisiert ist. Hierbei wird neben der Funktion und den Aufgaben besonderes Augenmerk auf die personelle Zusammensetzung der Gremien gelegt. Nach einem kurzen Überblick zur Finanzierung der Anstalten folgt eine nähere Erläuterung der
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