Patientenverfügung und Organspendeausweis. Ethik und Recht im Gesundheitswesen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswesen Note: 17 Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg Sprache: Deutsch Abstract: Das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Freiheit ist im Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert. Jedem Bürger steht es frei über sich selbst zu entscheiden ohne dieses gegenüber anderen rechtfertigen oder begründen zu müssen. Vor diesem Hintergrund bieten die Patientenverfügungen Interessierten aus eigenem Ermessen heraus für eine künftige hypothetische Situation des Sterbens oder einer Krankheit vorsorgliche Festlegungen zu treffen. Diese können dabei zum Beispiel einen Behandlungsabbruch oder die Schmerzlinderung betreffen. So ist für dieses Instrument der Vorsorge das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Freiheit tragend. Auch die Organspendeerklärung ist eine Form der Willensbekundung. Täglich werden 11 Organe in Deutschland übertragen jedoch versterben in der gleichen Zeit 3 Menschen welche sich auf der Warteliste befinden auf Grund des anhaltenden Organmangels. Erhebungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) belegen dabei dass das Potential von Organspendern auf 40 pro 1 Million Einwohner auf Basis der Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern in Deutschland geschätzt werden kann. Abgesehen davon werden vielfach Organspender nicht als solche betrachtet obwohl das Spektrum potentieller Organspender infolge des Organmangels und des medizinischen Fortschritts erweitert ist Aus der Gesamtsituation ergeben sich unterschiedliche ethische und rechtliche Problemstellungen welche in dieser Arbeit beschrieben werden.
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