Privilegium minus und Privilegium maius

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Rechtsgeschichte Note: Sehr Gut Johannes Kepler Universitt Linz (Institut f. Europische Rechtsgeschichte) Sprache: Deutsch Abstract: Der Name Privilegium minus (der kleine Vorteil) wurde als Abgrenzung gegenber dem Privilegium maius gewhlt einer im 14. Jahrhundert erstellten Flschung. Die beiden Urkunden werden in der historischen Forschung auch als kleiner sterreichischer Freiheitsbrief bzw. als groer sterreichischer Freiheitsbrief bezeichnet. Das Privilegium Minus hat als frhestes sterreichisches Rechtsdokument besondere Bedeutung fr die sterreichische Rechtsgeschichte. Als Zugestndnis an Heinrich II. in Verwirklichung der Heerschildordnung gedacht diente das Privilegium minus hauptschlich zur Festigung der Stellung der Babenberger in sterreich und insbesondere zur Beibehaltung der (frstlichen) Stellung Heinrichs II. ...PRIVILEGIUM MAIUSBeim Privilegium maius handelt es sich um eine von Herzog Rudolf IV. in Auftrag gegebene Flschung. Der Anlass dafr ist strittig man vermutet aber dass der Grund fr die Flschung die Missachtung sterreichs in der Goldenen Bulle von 1356 gewesen sein knnte. Zumal sterreich nicht zum Kreis der Kurfrsten gehrte kamen den Habsburgern die in der Goldenen Bulle festgelegten Privilegien nicht zu. Rudolf IV. zu diesem Zeitpunkt erst 19 Jahre alt drfte diese Zurcksetzung dermaen verrgert haben dass er versuchte durch eine geflschte Urkundensammlung ein Machtgleichgewicht herzustellen. ...
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