Schule der Pharmacie
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Im zweiten und vierten Bande der Schule der Pharmacie ist auf die Prüfung und Werthbestimmung der arzneilich ver- wendeten Körper keine Rücksicht genommen worden da die Ver- fasser von der Ansicht ausging n dass alle dem Apotheker käuf- lich dargebotenen und deshalb eine sorgfältige Prüfung erfordern- den Arzneimittel chemischen oder pharmakognostischen Ursprungs am zweckmässigsten in einem besonderen Bande einer Waaren- ku nd e zusammengestellt würden. Die Waarenkunde soll darüber Auskunft geben wie man das betreffende Arzneimittel an seinen physikalischen und chemischen Eigenschaften er k e n ne n wie man es von ähnlichen Körpern (Verwechslungen oder Verfälschungen) unterscheiden und wie man seinen Werth bestimmen kann. In dem chemischen Abschnitt sind besonders diejenigen Prä- parate in grösserer Ausführlichkeit behandelt worden welche das zur Zeit gültige Arzneibuch für das Deutsche Reich enthält. Um dem Lehrling das Verständniss für die Bestimmungen des Arznei- buches zu erleichtern wurde thunlichst an den Text desselben an- geknüpft. Von der Berücksichtigung all er augenblicklich benutzten chemischen Arzneimittel konnte in der Waarenkunde Abstand genommen werden weil bereits im zweiten Bande die wichtigsten der nicht officinellen aber sonst gebräuchlichen chemischen Arznei- körper Erwähnung gefunden haben. Im pharmakognostischen Abschnitt sind ausser denjenigen Drogen welche das Arzneibuch als officinelle aufführt auch die sonst in den Apotheken regelmässig gebrauchten berücksichtigt worden damit dem Lehrling die Möglichkeit an die Hand gegeben ist die nothwendigste Auskunft über diese ebenfalls aus seinem IV Vorwort.
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