Schweigepflicht und Berichtspflicht des sozialen Dienstes im Strafvollzug
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht Kriminologie Strafvollzug Note: 20 Universität Mannheim (Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie) Veranstaltung: Kriminologie II WFG 14 Sprache: Deutsch Abstract: Die Notwendigkeit entscheiden zu müssen ob man bestimmte Informationen besser weitergibt oder darüber Stillschweigen bewahrt stellt sich zwangsläufig jedem im Strafvollzug Beschäftigten. Die besondere Schwierigkeit zwischen verschiedenen Interessen vermitteln zu müssen und dabei eine „richtige Entscheidung zu treffen ergibt sich aber insbesondere für den sozialen Dienst. Lange Zeit blieb das Verhältnis zwischen Offenbarungs- und Schweigepflicht innerhalb des Strafvollzugs gesetzlich ungeregelt. Erst am 1.12.1998 trat mit dem vierten Änderungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz eine spezielle Regelung über die Offenbarungs- und Schweigepflichten der im sozialen Dienst des Strafvollzugs Beschäftigten in Kraft.Die vorliegende Arbeit behandelt die folgenden Fragestellungen zum Thema Offenbarungs- und Schweigepflichten im Strafvollzug: Welche Probleme ergeben sich aus dem Grundkonflikt zwischen Sicherung und Resozialisierung für die Schweigepflicht Im Strafvollzug? Welches waren die rechtlichen Bestimmungen zur Offenbarungs- und Schweigepflicht vor und was sind diese nach dem Inkrafttreten des vierten Änderungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz? Wann liegt eine Offenbarungsbefugnis vor und unter welchen Umständen besteht eine Offenbarungspflicht? Welches sind die Hauptkritikpunkte am §182 Strafvollzugsgesetz (StVollzG)? Die Arbeit enthält auch die benötigten Gesetzestexte sowie eine exemplarische Fallsammlung.
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