Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte Antike Note: 13 Georg-August-Universität Göttingen Sprache: Deutsch Abstract: „In meinem sechsten und siebenten Konsulat (28 und 27 v. Chr.) nachdem ich den Bürgerkriegen ein Ende gesetzt hatte habe ich der ich mit der Zustimmung der Allgemeinheit zur höchsten Gewalt gelangt war den Staat aus meinem Machtbereich wieder der freien Entscheidung des Senats und des römischen Volkes übertragen. [...] Seit dieser Zeit überragte ich zwar alle an Einfluss und Ansehen Macht aber besaß ich hinfort nicht mehr als diejenigen die auch ich als Kollegen im Amt gehabt habe. Mit diesen Worten beschrieb Augustus in seinen Res Gestae die Geschehnisse des Januars 27 v. Chr. als er formal die Republik wiederhergestellt faktisch jedoch die Alleinherrschaft errungen und somit eine erneute Monarchie - oder wie er es nannte: Principat - im römischen Reich begründet hatte. Und dennoch ist Augustus der im Vorfeld das Recht mit Füßen getreten am Bürgerkrieg teilgenommen Proskriptionen durchgeführt und die Herrschaft an sich gerissen hatte schließlich als Wiederhersteller der Republik Friedensbringer und pater patriae in die Geschichte eingegangen. Man mag sich fragen wie das zusammenpasst. Auf der einen Seite steht die blutig errungene Alleinherrschaft des Augustus auf der anderen Seite der nach außen inszenierte Schein die Republik wiederaufgerichtet zu haben. Augustus war ein Meister der Inszenierung und Selbstdarstellung. Er verstand es wie kein zweiter seine faktische Alleinherrschaft unter dem Deckmantel der Republik zu verbergen gleichzeitig seine eigene Person so gekonnt wie möglich in den Vordergrund zu stellen und dabei dennoch stets bescheiden zu wirken. Bei der Legitimation seiner Stellung im Staat halfen dem Princeps mehrere Dinge. Er nutzte als Medium für seine Botschaften nicht nur das Wort sondern in weitaus größerem Ausmaß das Bild. Mit der Hilfe von Bildmotiven die vor