Zu den größtmöglichen „Kunstfehlern eines Geheimdienstes gehört der kriminelle Verrat an den eigenen Mitarbeitern und Informanten. Während ihrer aktiven Jahre an den weltweiten Einsatzorten wie auch eine gewisse Zeit danach ist ihr Leben gefährdet. Werden sie von Kollegen und ehemaligen Vorgesetzten geoutet wächst ihr existentielles Risiko. In einem vergleichbaren Fall hat der Bundesgerichtshof Angehörige eines deutschen Nachrichtendienstes zu „Staatsgeheimnissen erklärt und den verurteilt der sie enttarnte. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist in Vergessenheit geraten. Münchner Staatsanwälte verhindern Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des jüngsten Verrats an BND-Mitarbeitern August Hanning und Ernst Uhrlau. Die Justiz stellt sich in teilweise absurder Weise vor den „Schäfer-Bericht der nur wenig geklärt aber stattdessen großen Schaden angerichtet hat.
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