Sterilisation in der kieferorthopädischen Klinik

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Das erhöhte Risiko sich bei zahnärztlichen Behandlungen mit schweren Infektionen wie Tuberkulose Lungenentzündung Hepatitis B und sogar AIDS anzustecken und diese zu verbreiten ist ein Grund zum Nachdenken. Die angemessene Beachtung der Vermeidung von Kreuzkontaminationen in der Zahnarztpraxis wurde von Kieferorthopäden weitgehend ignoriert. Dies ist darauf zurückzuführen dass kieferorthopädische Eingriffe in der Regel nicht gewebeinvasiv sind und die in der Zahnmedizin am häufigsten identifizierte Krankheit Hepatitis B vermutlich nur durch den Kontakt mit dem Blut eines infizierten Trägers übertragen wird. Kieferorthopäden weisen die zweithöchste Hepatitis-B-Inzidenz unter Zahnärzten auf. Speichel ist nur halb so ansteckend wie Blut und die wahrscheinlichsten Übertragungswege in Zahnarztpraxen sind Stichwunden Hautabschürfungen usw. Kieferorthopäden werden sich zunehmend der Gefahr bewusst die von übertragbaren Krankheiten ausgeht die zwischen Patienten und Mitarbeitern übertragen werden können. Hepatitis B Herpes und AIDS sind sicherlich die schwerwiegendsten von vielen Krankheiten die in einer kieferorthopädischen Praxis übertragen werden können. Daher sollten da jeder Patient als Risikogruppe betrachtet wird eine absolut sichere Methode der Kleidung und Barrieretechniken der Sterilisation angewendet werden.
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